Simply Better Burger
 

Corona Infos

Nachdem die neue Corona-Schutzverordnung in NRW am 13. Januar in Kraft trat, hat das Land sie nach 3 Tagen wieder geändert.

Die neue Verordnung mit den farblich markierten Änderungen gültig ab Sonntag (16. Januar) finden Sie hier:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220115_coronaschvo_ab_16.01.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Die 2G-plus-Regelung wurde dabei in Teilen schon gelockert, aber z.B. für "Johnson & Johnson" Erstgeimpfte verschärft.  Obendrein gelten neue Quarantäne-Bestimmungen.

Folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen müssen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne und gelten automatisch ab sofort auch in der Coronaschutzverordnung als Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der Testpflicht bei 2G+  :

Personen mit einer Auffrischungsimpfung:

Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. Dies gilt nach einer ebenfalls erfolgten Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (zuvor waren hier bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson insgesamt nur zwei Impfungen für eine Boosterung nötig).

Geimpfte Genesene:

Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.

Personen mit einer zweimaligen Impfung:

Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.

Genesene:

Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Diese Gruppen sind also ab jetzt von der Testpflicht für Restaurants, Kneipen, Hallenbäder und Fitnessstudios ausgenommen.

Näheres finden Sie auch in dieser neuen Zusammenfassung des Landes:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220114_infoblatt_2gplus_testnachweis_ausnahmen_vom_testnachweis.pdf

Preisliste

Produktfamilie

Produktkategorie

Produkt
Maße
1,90 €

Beschreibung von Produkt


Gruppe Leistung

Kategorie Leistung

Leistung
Dauer
5,90 €

Beschreibung von Leistung



Die neue Verordnung, gültig vom 13.1.22-9.2.22, enthält vor allen Dingen zwei wichtige Neuerungen:

  • Flächendeckend wird in der Gastronomie 2G+ eingeführt, davon ausgenommen sind unter anderem Geboosterte.
  • Tests sind auch in der Gastronomie vor Ort möglich.

ZUSAMMENFASSUNG DER NEUERUNGEN VOM 13.1.

Gastronomie: 2G+

  • Grundsatz: Mit der Änderung der Verordnung gilt auch in der Gastronomie die sogenannte 2G+-Regel. Das heißt, dass auch Geimpfte und Genesene grundsätzlich einen aktuellen negativen Testnachweis erbringen müssen. Das heißt, wo 2G in der Gastronomie gegolten hat, gilt jetzt 2G+.
  • Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt auch für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Testungen vor Ort

  • Testungen können nunmehr auch „vor Ort“ unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person - wie bei der Mitarbeitertestung - vorgenommen werden.
  • Der ordnungsgemäß durchgeführte und dokumentierte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt des konkreten Angebots.
  • Ob und in welcher Form eine Testung stattfindet, entscheidet der Gastronom.
  • Das Angebot muss nicht kostenfrei durchgeführt werden.


Sonstiges

  • 2G+ gilt nicht bei der bloßen Abholung von Speisen und Getränken.
  • Bei Kindern und Jugendlichen, die noch nicht über ein amtliches Ausweispapier verfügen, genügt ersatzweise die Glaubhaftmachung der Identität durch Erklärung und Ausweispapier der Eltern, Schülerausweis oder ähnliches.
  • Nicht-touristisch Reisende in Beherberungsbetrieben - z.B. Geschäftsreisende, für die die 3G-Regelungen weiterhin gelten, können also wie bisher alle gastronomischen Angebote im Hotel wahrnehmen.
  • Gleiches gilt für betriebliche Tagungen/Veranstaltungen und deren gastronomische Versorgung.


Weitere Hinweise finden Sie wie immer auch auf der Seite des Landes NRW:  

https://www.land.nrw/corona




Speisekarte

Vorspeise

Salate

Gemischter Salat
klein
4,90 €

Saisonale Blattsalate, Tomaten, Paprika, Gurken, Zwiebeln und Champignons


Hauptgericht

Burger

Cheese-Burger
200g
10,90 €

Hausgemachter Hamburger mit Rindfleisch, Cheddar Käse, Tomaten, Eisbergsalat, Zwiebeln, dazu Pommes Frittes.


Dessert

Tiramisu
3,50 €

Mit Mascarpone, Kaffeelikör und Espresso

E-Mail
Anruf
Karte
Infos